Am 31.10.2018 hat die Bundesregierung einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zugestimmt, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2019 auf 9,19 EUR (aktuell 8,84 EUR) und ab 2020 auf 9,35 EUR ansteigen wird.

Achtung folgende Sachverhalte sollten überprüft werden:

Müssen Ihre Angebote / Kalkulationen angepasst oder neu mit den Kunden verhandelt werden?

Beachten Sie die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen von Minijobblern, sofern eine regelmäßige Arbeitszeit und ein Gehalt vereinbart wurde. Nicht dass mit der Sozialversicherungsprüfung das böse erwachen kommt!