Musterformulare zur Beantragung von Steuererleichterungen i.R. der Coronapandemie (Landesfinanzbehörden) standard

Die Landesfinanzbehörden geben vermehrt Antragsformulare für die Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bekannt. Hier finden Sie eine Sammlung der bisher veröffentlichten Formulare.   Bayern Das Formular wurde auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Steuern veröffentlicht. Nordrhein-Westfalen Der Antrag wurde auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW veröffentlicht. Mecklenburg-Vorpommern Der Musterantrag wurde auf der Homepage des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Rheinland-Pfalz Den Antrag ist auf der Homepage des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz zu finden. Niedersachsen Eine Vorlage zur Beantragung von Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Finanzministeriums . Bremen Das Formular des Senators der Finanzen Bremen finden Sie auf der entsprechenden Homepage . Thüringen Das Formular des Thüringer Finanzministerium finden Sie auf dessen Homepage . Baden-Württemberg Das Antragsformular für die Finanzämter in Baden-Württemberg finden Sie auf deren ...

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Coronavirus; Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen (Landesfinanzbehörden) standard

Zusätzlich zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen des BMF sehen einige Landesfinanzbehörden nun auch Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer vor. Dazu sollen bereits getätigte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen auf Null herabgesetzt und dann erstattet werden. Eine Übersicht über die landesspezifischen Regelungen finden Sie hier.   Hessen In Hessen können bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstattet werden. Dabei werden die in 2020 bereits gezahlten Sondervorauszahlungen auf Antrag auf „Null“ herabgesetzt. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. Der entsprechende Antrag kann formlosem oder über ELSTER gestellt werden. Nordrhein-Westfalen Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest. Der Antrag kann mit ELSTER erstellt ...

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Muss ich eine Rechnung ausstellen? standard

Diese obige Frage wird mir inder Praxis sehr oft gestellt. Deswegen bringe ich hier etwas Licht ins Dunkel: Verpflichtung zur Rechnungserteilung A. Kunde ist ein Unternehmer Nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG ist der Unternehmer bei Ausführung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist (GmbH, jegliche Kapitalgesellschaten), stets verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Die Steuerpflicht ist in diesen Fällen nicht Voraussetzung für die Verpflichtung zur Rechnungserteilung. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nur dann nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei bleibt (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG). Führt ...

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Leitfaden : Hilfe für kleine Unternehmen im Bereich IT Sicherheit standard

Hier mal eine etwas andere Hilfe- die sicherlich nicht außer Acht gelassen werden darf- IT Sicherheit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen kleinen Leitfaden zur IT Sicherheit erstellt. Gut lesbar soll er kleinen Unternehmen eine Untertsützung sein, einen guten Grundschutz gegen IT Risiken aufzubauen. Hier ist er 91- seitige Leitfaden ...

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Mindestlohn wird in zwei Schritten bis 2020 erhöht- Die Folgen im Auge behalten standard

Am 31.10.2018 hat die Bundesregierung einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zugestimmt, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2019 auf 9,19 EUR (aktuell 8,84 EUR) und ab 2020 auf 9,35 EUR ansteigen wird. Achtung folgende Sachverhalte sollten überprüft werden: Müssen Ihre Angebote / Kalkulationen angepasst oder neu mit den Kunden verhandelt werden? Beachten Sie die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen von Minijobblern, sofern eine regelmäßige Arbeitszeit und ein Gehalt vereinbart wurde. Nicht dass mit der Sozialversicherungsprüfung das böse erwachen ...

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Zeit und Licht für Dich-Kleine Alltagsrituale für den Geist standard

Gerade im stressigen Alltag, ist es so so wichtig sich Zeit für Stille und Stillstand zu nehmen. Meiner Erfahrung nach müssen das keine 30 oder 60 Minuten sein. Gerade wenn ich mit Guliver,meinem Hund, spazieren gehe nehme ich oftmals die Natur ganz genau wahr. Ich bleibe stehe und schaue mit staunenden Blicken, was ich gerade so wunderschönes um mich herum sehe. So oft übersehen wir die Schönheit- die gerne in der Einfachheit liegt- im Alltag. Mir hilft oft ein Ritual um mir diese Stille auch alleine zu schenken. Das Ritual des Lichts Mache es dir gemütlich, dimme das Licht und stelle ein paar Kerzen auf.   Stelle dir einen Timer auf 5 Minuten.   Richte deine Aufmerksamkeit auf dein Inneres. Du kannst auch gerne eine ...

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Achtung! Neue Spielregeln ab 01.01.2018 für Selbständige die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind standard

Alle Selbständigen die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind kennen das Spiel: Erst kommt ein Fragebogen der Krankenkasse in dem man seine Einkommen erklären muss, weil man mit dem Steuerbescheid noch nicht so weit ist und dann vergisst man auch noch den Steuerbescheid einzuschicken, was zu einer Beitragseinstufung für die Zukunft führt. Bisher war es wie folgt: Nach Ergang des Einkommensteuerbescheides musst dieser schnellstmöglich an die Krankenkasse versendet werden, damit diese ab dem Folgemonat den Beitrag neu anpassen und erheben konnte. Die Beitragshöhe für die gesetzliche Krankenversicherung stand immer fest ,bis zum Ergehen eines neuen Steuerbescheides. Genau dies ändert sich ab 01.01.2018! Für die Höhe der Beiträge wird zukünftig die tatsächliche Höhe des Einkommens herangezogen. Maßgebend ist hier weiterhin der Einkommensteuerbescheid. ...

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Änderungen 2018 der sofortabschreibungsfähigen Arbeitmittel standard

Ob Werbungskosten bei Arbeitnehmern oder Betriebsausgaben bei Selbständigen. Diesmal profitieren alle davon! Bisher konnte man Anschaffungen wie einen Laptop, einen Schrank oder ein Handy bis zu einem Preis von 410,00 EUR zzgl. MwSt sofort steuermindernd geltend machen. Ab 2018 wurde die Grenze auf 800,00 EUR zzgl. Mwst erhöht. Bitte überlegen Sie sich gut, wenn Sie planen einen Laptop zu kaufen und dieser kostet mehr als 487,90 EUR inkl. MwSt, ob Sie ihn nicht doch erst nach Silvester kaufen. Der Vorteil ist, dass Sie diesen in 2018 sofort und voller Höhe steuerlich geltend machen können (sofern er nicht mehr als 952,00 EUR inkl. MWSt kostet) und nicht über die Nutzungsdauer abschreiben ...

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Kindergeld: Nur noch in 2017 rückwirkend bis zu vier Jahren beantragen standard

Kindergeld muss beantragt werden. Sie werden vom Staat nicht hingewiesen,dass Sie Anpsruch auf Kindergeld haben! Somit prüfen Sie noch bis 31.12.2017 ob Sie vielleicht doch noch Kindergeld beantragen können. Ab 01.01.2018 gelten geänderte Fristen. Danach hat der Gesetzgeber die Frist verkürzt und das Kindergeld wird nur noch rückwirkend für die letzten sechs Monate ,von Beginn des Monats in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, bezahlt. Für weiter zurückliegende Monate ist das Kindergeld somit verloren! Konkret bedeutet dass, Sie können im Jahr 2017 Kindergeld noch zurück bis einschließlich 2013 beantragen. Bitte prüfen Sie Ihre Ansprüche und bedenken Sie, dass Sie auch ggf. für Kinder die im Ausland leben Kindergeld beantragen ...

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Nettolohnoptimierung Part V -Betriebsklimaverbesserungen sind völlig steuerfrei- standard

Kein Arbeitslohn- sofern des betriebliche Interesse im Vordergrund steht!   Will der Arbeitgeber das Klima und die Arbeitsfreude verbessern, gestaltet er es seinem Arbeitnehmer schön und angenehm, so tut er das aus seinem eigenbetrieblichen Interesse. Es soll den Mitarbeitern in der Gesamtheit zugute kommen. Für die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen Leistung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist die Voraussetzung: dass den Aufwendungen des Arbeitgebers von den Arbeitnehmern kein Wert beigemessen wird, den sie als zusätzliche Entlohnung ansehen; die Arbeitnehmer sehen darin regelmäßig nur die Möglichkeit, an bestimmten Einrichtungen teilzuhaben, die sie als angenehm empfinden, ohne aber dadurch sonst erforderliche eigene Ausgaben in gleicher Höhe einsparen zu können. Eine objektive Bereicherung des Arbeitnehmers liegt deshalb nicht vor; je höher aus der ...

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