Kindergeld muss beantragt werden. Sie werden vom Staat nicht hingewiesen,dass Sie Anpsruch auf Kindergeld haben! Somit prüfen Sie noch bis 31.12.2017 ob Sie vielleicht doch noch Kindergeld beantragen können. Ab 01.01.2018 gelten geänderte Fristen. Danach hat der Gesetzgeber die Frist verkürzt und das Kindergeld wird nur noch rückwirkend für die letzten sechs Monate ,von Beginn des Monats in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, bezahlt. Für weiter zurückliegende Monate ist das Kindergeld somit verloren!

Konkret bedeutet dass, Sie können im Jahr 2017 Kindergeld noch zurück bis einschließlich 2013 beantragen.

Bitte prüfen Sie Ihre Ansprüche und bedenken Sie, dass Sie auch ggf. für Kinder die im Ausland leben Kindergeld beantragen können.