Ob Werbungskosten bei Arbeitnehmern oder Betriebsausgaben bei Selbständigen. Diesmal profitieren alle davon! Bisher konnte man Anschaffungen wie einen Laptop, einen Schrank oder ein Handy bis zu einem Preis von 410,00 EUR zzgl. MwSt sofort steuermindernd geltend machen. Ab 2018 wurde die Grenze auf 800,00 EUR zzgl. Mwst erhöht.

Bitte überlegen Sie sich gut, wenn Sie planen einen Laptop zu kaufen und dieser kostet mehr als 487,90 EUR inkl. MwSt, ob Sie ihn nicht doch erst nach Silvester kaufen. Der Vorteil ist, dass Sie diesen in 2018 sofort und voller Höhe steuerlich geltend machen können (sofern er nicht mehr als 952,00 EUR inkl. MWSt kostet) und nicht über die Nutzungsdauer abschreiben müssen.