Alle Selbständigen die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind kennen das Spiel: Erst kommt ein Fragebogen der Krankenkasse in dem man seine Einkommen erklären muss, weil man mit dem Steuerbescheid noch nicht so weit ist und dann vergisst man auch noch den Steuerbescheid einzuschicken, was zu einer Beitragseinstufung für die Zukunft führt.

Bisher war es wie folgt: Nach Ergang des Einkommensteuerbescheides musst dieser schnellstmöglich an die Krankenkasse versendet werden, damit diese ab dem Folgemonat den Beitrag neu anpassen und erheben konnte. Die Beitragshöhe für die gesetzliche Krankenversicherung stand immer fest ,bis zum Ergehen eines neuen Steuerbescheides.

Genau dies ändert sich ab 01.01.2018!

Für die Höhe der Beiträge wird zukünftig die tatsächliche Höhe des Einkommens herangezogen. Maßgebend ist hier weiterhin der Einkommensteuerbescheid. Neu ist jedoch: Zunächst werden für 2018 alle Beiträge vorläufig erhoben. Später erfolgt dann- auf Grundlage des Steuerbescheides – eine Korrektur und zwar in jede Richtung. Waren die Beiträge vorläufig zu niedrig wird nachgefordert- waren die Beiträge zu hoch gibt es Geld zurück.

An den hohen Mindesbeiträgen für Selbständige mit niedrigem Einkommen, ändert sich leider nichts.

WICHTIG!! Es gibt eine indirekte Frist für Einreichung des Steuerbescheides- denn sonst wird es richtig teuer!

Sofern die Versicherten nicht innerhalb von drei Jahren -nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres- sein Steuerbescheid einreicht- wird die Berechnungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den Höchstbeitrag festgesetzt! Inklusive der Pflegeversicherung können dies 800 EUR sein.

Bitte achten Sie auf Ihre Einkommensentwicklung und bedenken Sie sich Geld für die Krankenkasse zur Seite zu legen, damit es am Ende nicht zu Liquiditätsengpässen kommt.