Für 450 EUR Job (over the Top)

Der Urlaub naht!

Viele Arbeitgeber wollen den Arbeitnehmer gerne was Gutes tun, jedoch schmerzt es den Geldbeutel, wenn bei 100 EUR Urlaubszuschuss, nach Abzug der Sozialversicherung und der Steuer nur noch knappe 50 % beim Arbeitner übrig bleiben und der Arbeiter dafürauch noch Sozialversicherung von ca. 25 EUR drauf zahlen darf.

Bei 450 EUR Job´s sprengen in vielen Fällen- freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, die 450 EUR Monatsgrenze, was keiner will.

Also wie können Arbeitgeber ihren Mitrabeitern jetzt in der Urlaubszeit was Gutes tun?

Schon mal was von Erholungsbeihilfen gehört?

Erholungsbeihilfen können einmal im Jahr an den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Der Arbeitgeber zahlt zwar hierfür eine pauschale Lohnsteuer- jedoch hat der Mitarbeiter 100 % im Netto davon und da es pauschal besteuert wird- kann dies auch an 450 EUR Mitarbeiter zzgl. Der 450 EUR im Monat völlig bedenkenlos ausbzehalt werden.
Jedoch ist die Erholgungsbeihilfe für die Erholungszeit sprich Urlaub gedacht. Hier sollte ein Zusammenhang zwischen der Auszahlung und dem Urlaub bestehen.

Was kann bezahlt werden?

  1. Für den Arbeitnehmer 156,00 EUR
  2. Zzgl. Für den Ehegatten 104,00 EUR
  3. Zzgl. Für jedes Kind je 52,00 EUR

Bei einer Familie mit 2 Kinder kann der Arbeitgeber somit 364 EUR netto als Zuschuss zum Urlaub bezahlern!!!

HIWEIS: Diese Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitlohn bezahlt werden